Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunden von Vorehen
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein
- Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie beim zuständigen Standesamtsverband Niederndorf (Tel.: 05373/ 61203 - 16 bzw. Mail: standesamt@niederndorf.at).
www.help.gv.at