Neue Regeln für Parkplatzbenützung
Ab 1. April 2026 ist der Parkplatz nördlich der Gleisanlagen am Bahnhof Kufstein exklusiv für Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs reserviert. Die ÖBB möchten durch die Neuregelung der Nutzungsbedingungen zusätzliche Parkmöglichkeiten für Kundinnen und Kunden von Bus und Bahn zur Verfügung stellen.
Wie erfolgt der Nachweis der widmungskonformen Nutzung?
Um am Bahnhof Kufstein ab April 2026 ein Fahrzeug korrekt abzustellen, ist ein Nachweis für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu erbringen. Dieser ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe abzulegen:
• anonymisierte Kopie der Jahreskarte, Monatskarte, Wochenkarte
• Parkticket, das beim Ticketkauf am Schalter oder Automaten ausgedruckt wird
• Parkerlaubnis des VVT
• anonymisierter Ausdruck eines Online-Tickets
• Kopie der Fahrtkarte bei Nutzung des Autobus-Linienverkehrs
• Kopie der Fahrtkarten ausländischer Anbieter z.B. Deutsche Bahn
Sollte kein Nachweis zur widmungskonformen Nutzung erbracht werden, so drohen Besitzstörungsklagen.
Auswirkungen für Sie
Am Bahnhof Kufstein stehen für Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs rund 100 PKW-Abstellflächen zur Verfügung. Die Nutzung der Parkplätze durch Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs ist ab April 2026 bis auf weiteres kostenfrei.
Haben Sie noch Fragen?
Bei weiteren Fragen zur Nutzung der Parkflächen am Bahnhof Kufstein wenden Sie sich bitte per E-Mail an infra.kundenservice@oebb.at.
Fahrplanauskünfte: oebb.at | 05-1717 | SCOTTY mobil