Umstellung der Postleitzahl für die Ortsteile Eichelwang und Kaisertal

Veröffentlichungsdatum02.08.2017Lesedauer1 Minute
Änderung Postleitzahl

Der Gemeinderat der Gemeinde Ebbs hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2016 die Änderung der Postleitzahl in der Fraktion Eichelwang (mit den Straßennamen Eichelwang, Fürhölzl, In der Au, Innsiedlung, Kaiseraufstieg, Kaiserbach, Kaisertal, Kapellenweg und Waldeck) von 6330 Ebbs auf 6341 Ebbs beschlossen.

 

Die geänderte Postleitzahl wird ab 1.1.2018 gültig sein. Wir bitten um Kenntnisnahme und entsprechende Änderung der Adressen. Aufgrund der Änderung der Postleitzahl sind bei folgenden Dokumenten von den betroffenen GemeindebürgerInnen keine Änderungen zu veranlassen:

 

​Zulassungsschein

​Laut einer Rechtsauskunft ist eine Änderung der Postleitzahl im KFZ-Zulassungsschein nicht zwingend erforderlich. Es wird empfohlen, einen neuen Zulassungsschein mit der neuen Postleitzahl ausstellen zu lassen, damit Fehlzustellungen von behördlichen Schriftstücken vermieden werden können. 

 

​Führerschein

​Ältere Lenkberechtigungen behalten trotz alter Postleitzahl ihre Gültigkeit. Neuere Führerscheine weisen keine Postleitzahl mehr auf.

 

​Reisepass/Personalausweis

​Keine Änderungen notwendig, da keine Postleitzahl angeführt ist.

 

​Finanzamt/Krankenkassen

​Alle Ausfertigungen behalten ihre Gültigkeit. Die Änderung erfolgt automatisiert durch die zuständige Behörde. 

 

​Versicherungspolizzen

​Alle Urkunden behalten ihre Gültigkeit. Die Änderung erfolgt automatisiert durch das zuständige Versicherungsinstitut.

 

​Andere Urkunden, Verträge usw.:

​Staatsbürgerschaftsnachweise, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden erhalten trotz etwaiger falscher Postleitzahl ihre Gültigkeit, gleiches gilt für Verträge.